Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)
Die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) ist eine Fördermöglichkeit für Arbeitssuchenden und von der Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen.
Sie ist eine Maßnahme nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II.)
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht während der Weiterbildungsmaßnahme die Möglichkeit, folgende Kosten von der Agentur für Arbeit erstattet zu bekommen:
• Fahrkosten
• Kinderbetreuung
• Verpflegung
• Unterkünfte bei Übernachtung
Voraussetzungen:
• Der Beweis, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Sie bei der Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil Ihnen wegen eines fehlenden Berufsschulabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist
Zielgruppe:
• Arbeitsuchende und Beschäftigte
• Personen die von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind