Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)
Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)
Die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) unterstützt Menschen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch gezielte Qualifizierung verbessern möchten – sowohl Arbeitssuchende als auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen oder Bürgergeld-Empfänger. Die Maßnahme basiert auf den Regelungen des SGB III in Verbindung mit dem SGB II und wird von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter vergeben.
Gefördert werden Weiterbildungskosten über Bildungsgutscheine, die Kursgebühren abdecken. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsgeld, Prüfungsprämien sowie Zuschüsse für Kinderbetreuung oder Fahrtkosten gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung für die berufliche Eingliederung sinnvoll und notwendig ist.
Die Ausstellung eines Bildungsgutscheins erfolgt nach persönlicher Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. So wird sichergestellt, dass die Maßnahme optimal zu den individuellen beruflichen Zielen passt.
• Fahrkosten zum Bildungsträger können von Ihrem staatlichen Kostenträger ebenfalls bezahlt werden
Voraussetzungen:
• Bevor ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, ist ein persönliches Beratungsgespräch Pflicht. Dort werden deine Situation, Qualifikationsziele und Chancen auf dem Arbeitsmarkt bewertet.
• Du willst deine Arbeitslosigkeit beenden
• Eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden
• Du wesentliche Qualifikationslücken hast, die deine berufliche Eingliederung behindern.
Es muss also sinnvoll und notwendig sein, dass die Weiterbildung deine Vermittlungschancen verbessert.
Zielgruppe:
• Arbeitsuchende und Beschäftigte
• Personen die von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind
Quelle:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/koeln/weiterbildung-in-koeln/qualifizierung-bei-arbeitslosigkeit