My title page contents

FORTBILDUNG FÜR AUSBILDER NACH §7 DER BKRFQV

Setzt ein Unternehmen Ausbilder, Dozenten oder Fahrlehrer ein, so benötigen seine Mitarbeiter eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung. 

Alle Ausbilder, Dozenten und Fahrlehrer sind dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine Fortbildung von mindestens drei Tagen zu absolvieren, um weiterhin die beschleunigte Grundqualifikation (nach §2 BKrFQV) sowie die Weiterbildungen für Berufskraftfahrer (nach §4 BKrFQV) ausbilden zu dürfen.

VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZES (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSVERORDNUNG - BKRFQV) § 7 FORTBILDUNG DER AUSBILDER

(1) Ausbilder, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung aufzufrischen. Die Fortbildung soll alle Gebiete erfassen, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren.

(2) Die Ausbilder haben der Ausbildungsstätte, an der sie Unterricht durchführen, spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Fortbildung die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte auszuhändigen.

(3) Der Unterricht im Sinne dieser Verordnung darf nur von Ausbildern durchgeführt werden, die sich regelmäßig im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 fortbilden.

(4) Teilnahmebescheinigungen der Ausbilder der letzten beiden Fortbildungsmaßnahmen sind von der Ausbildungsstätte aufzubewahren und spätestens acht Jahre nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme zu vernichten. Die Teilnahmebescheinigungen sind der nach Landesrecht zuständigen Behörde nach § 11 Absatz 1 Satz 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.

Quelle: Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de)

PRAXISNAHE AUSBILDUNG NACH VORSCHRIFT:

Eine Fortbildung für Ausbilder, Dozenten und Fahrlehrer ist für Bildungszentren, Logistikunternehmen aber auch Privatpersonen essenziell. 

In drei verschiedenen Kenntnisbereichen, die sich mit der Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln, der Anwendung von Vorschriften sowie der Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik befassen, werden zusätzlich auch die Didaktik und Methodik geschult. 

Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Funktionsweisen und Sicherheit des Fahrzeugs, Optimierung des Kraftstoffverbrauchs sowie sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güter- oder Personenverkehr. 

Im praktischen Teil beschäftigen Sie sich mit der Didaktik, Methodik und der allgemeinen Vermittlung von Wissen an die Teilnehmenden. 

Gemäß des §2 BKrFQV sowie §4 BKrFQV sind alle Ausbilder, Dozenten und Fahrlehrer dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine Fortbildung von mindestens drei Tagen zu absolvieren, um weiterhin Teilnehmende in Maßnahmen der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung für Berufskraftfahrer zu unterweisen. 

INHALTE:

Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln:

1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs

1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung

1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste

1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses

 

Anwendung der Vorschriften:

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güter- oder Personenverkehr

2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr

 

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik:

3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen

3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

3.5 Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

3.6 Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt

3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Personenverkehrs und der Marktordnung

 

Voraussetzungen:

• Keine

Zielgruppe:

• Zukünftige Ausbilder, Dozenten oder Fahrlehrer, die eine Beschäftigung im Bereich der Bildung anstreben

• Ausbilder, Dozenten oder Fahrlehrer, die eine Beschäftigung im Bereich der Bildung fortführen möchten

Dauer:

• 24 Unterrichtseinheiten

Abschluss:

• Teilnehmerzertifikat

Förderung:

• Agentur für Arbeit

• Jobcenter

• Rentenversicherungsträger

Ausbildungsort:

BVL Bildung Verkehr Logistik GmbH
Friedrich-List-Straße 9
71364 Winnenden

Tel.: 07195 585 03 50
Mail: info@bvl-schulungszentrum.de

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner ;