Wie funktionieren Förderungen und wer ist Förderberechtigt?
Viele Menschen oder Unternehmen bzw. Arbeitgeber gehen pauschal davon aus, nicht förderberechtigt zu sein. Um Irrtümer zu vermeiden, empfehlen wir einen telefonischen oder Vor-Ort-Beratungstermin.
Egal ob Arbeitslos, ohne Ausbildung oder im Job oder Arbeitgeber. Wir finden die passenden Möglichkeiten.

Weiterbildung mit Zukunft.
Was genau bedeutet Förderung?
In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme für Weiterbildungen und Ausbildungen, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Diese Förderungen werden in Form von finanzieller Unterstützung gewährt, um berufliche Qualifikationen zu verbessern, lebenslanges Lernen zu fördern und den Arbeitsmarkt zu stärken. Hier sind die wichtigsten Programme und Regelungen:
Die Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen und Ausbildungen in Deutschland sind vielfältig. Arbeitnehmer können auf unterschiedliche Weise unterstützt werden, von Zuschüssen für Kurskosten bis hin zu finanzieller Unterstützung bei der Sicherung ihres Lebensunterhalts während der Weiterbildung. Arbeitgeber können Förderungen erhalten, um ihre Mitarbeiter zu qualifizieren und dabei auch finanzielle Entlastung bei den Lohnkosten bekommen. Es ist ratsam, sich bei der Agentur für Arbeit, den Handwerkskammern oder anderen IHK-Stellen über die spezifischen Programme zu informieren, die für die individuelle Situation passen.
Entgeltliche Förderung
In einigen Fällen, z.B. bei der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz, können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer während ihrer Weiterbildung teilweise oder vollständig weiterhin Lohn erhalten, der durch die Förderprogramme subventioniert wird.
Für Arbeitnehmer.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern ausgestellt. Mit diesem Gutschein können Arbeitnehmer eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung bei zugelassenen Bildungsträgern machen.
- Wer ist berechtigt? Arbeitnehmer, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können einen Bildungsgutschein erhalten. Auch Menschen, deren berufliche Qualifikationen nicht mehr ausreichend sind, um am Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, können einen Bildungsgutschein erhalten.
- Umfang der Förderung: Die Kosten für die Weiterbildung, einschließlich Prüfungsgebühren und Fahrtkosten, werden übernommen. In bestimmten Fällen können auch Kosten für Kinderbetreuung erstattet werden.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Betriebliche Förderung
Viele Unternehmen bieten zusätzlich betriebliche Weiterbildungsprogramme an, die intern oder in Kooperation mit externen Bildungsträgern durchgeführt werden.
- Wer ist berechtigt?Je nach Unternehmenspolitik können alle Mitarbeiter gefördert werden, die sich weiterqualifizieren möchten oder für die eine berufliche Weiterbildung im Sinne der Unternehmensstrategie sinnvoll ist.
- Umfang der Förderung:Das Unternehmen übernimmt teilweise oder vollständig die Kosten der Weiterbildung. Manche Unternehmen gewähren während der Weiterbildung Freistellung oder unterstützen mit Zuschüssen zum Lebensunterhalt.
Für Arbeitgeber.
Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz kurz QCG.
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es Arbeitgebern, die Weiterbildung ihrer Beschäftigten finanziell fördern zu lassen.
- Wer ist berechtigt?Arbeitgeber können für ihre Beschäftigten Förderungen erhalten, wenn es sich um Weiterbildungen handelt, die über das hinausgehen, was für die aktuelle Position erforderlich ist, z.B. wenn neue Technologien oder Prozesse eingeführt werden.
- Umfang der Förderung:Arbeitgeber können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten sowie zu den Lohnkosten (in Form von Arbeitsentgelt während der Weiterbildung) erhalten. Die Höhe der Förderung hängt von der Betriebsgröße und der Art der Weiterbildung ab:
Für Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem vergleichbaren Abschluss haben.
Aufstiegs-BAföG (Ehemals Meister-BAföG)
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Fachkräfte, die sich auf höhere Berufsabschlüsse (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt) vorbereiten möchten.
- Wer ist berechtigt? Personen, die eine anerkannte berufliche Fortbildung anstreben, wie z.B. Meisterkurse, Techniker- oder Fachwirt-Ausbildungen. Voraussetzung ist, dass sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen vergleichbaren Abschluss haben.
- Umfang der Förderung: Es gibt einen Zuschuss für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, und bis zu 50% können als Darlehen gewährt werden. Bei bestandener Prüfung wird ein Teil des Darlehens erlassen. In manchen Fällen können auch Unterhaltskosten (Lebenshaltungskosten) unterstützt werden.

Wir sind Ihr nach AZAV- zertifizierter Partner.
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit.
Nutzen Sie unser Angebot in Kombination mit einer Förderung.
- Vollumfängliche, staatlich anerkannte und zertifizierte Weiterbildung zum Fachinformatiker/-in Systemintegration
- Arbeitgeberentgeltzuschüsse für die Weiterbildung bzw. Aufqualifizierung der Mitarbeiter
- Ständig wachsendes Maßnahmenangebot

